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Henning Grot
Schornsteinfegermeister
und Gebäudeenergieberater im Handwerk
Am Damm 25
18190 Sanitz / OT Gubkow

Tel.: 038209/81110
Fax.: 038209/499705
Funktel.: 0171/6426483
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Angebote Schornsteinfegerarbeiten

Die freie Wahl eines zugelassenen Schornsteinfegerbetriebes für die wiederkehrenden Arbeiten steht jedem Hauseigentümer zu, er ist jedoch auch in der Pflicht die im Feuerstättenbescheid angesetzten Fristen einzuhalten und diese dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zukommen zu lassen.

Damit diese Fristen eingehalten werden und sie vom Hauseigentümer nicht vergessen werden, kann man mit einem Schornsteinfeger einen Vertrag schließen, in dem der Hauseigentümer von allen bürokratischen Pflichten entbunden wird.

Mit den meisten meiner Kunden verbindet mich eine langjährige und faire Zusammenarbeit, aus diesem Grunde würde es mich freuen wenn sie meinen Schornsteinfegerbetrieb für die im Feuerstättenbescheid aufgeführten wiederkehrenden Arbeiten beauftragen.
Wenn sie also möchten das es alles so weiter läuft wie bisher, so setzen sie sich mit mir in Verbindung und lassen sie sich ein Angebot mit einem Werkvertrag zukommen.

Das gleiche gilt natürlich auch für Neukunden, wenn sie ein Angebot für ihr Haus haben möchten senden sie mir bitte eine Kopie ihres Feuerstättenbescheides zu, aus diesen kann ich dann ersehen welche Tätigkeiten in ihrem Haus durchgeführt werden müssen, hierauf würde dann das Angebot aufgebaut werden.

Haben sie Fragen zum neuen Schornsteinfegerrecht, so rufen sie mich einfach an.