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Henning Grot
Schornsteinfegermeister
und Gebäudeenergieberater im Handwerk
Am Damm 25
18190 Sanitz / OT Gubkow

Tel.: 038209/81110
Fax.: 038209/499705
Funktel.: 0171/6426483
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Info Schornsteinfegertätigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kundschaft
im letzten Jahren habe ich Sie mehrfach über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informiert.
Hier sind die Punkte des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes noch einmal zusammenfassend aufgeführt:


In dem neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetz gibt es mehrere Stufen die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken,sowie das Schornsteinfegerhandwerk betreffen auf dem gemeinsamen Weg zum Freien Markt.

Seit Verkündung des Gesetzes kann der Eigentümer einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb aus Europa für die wiederkehrenden Arbeiten beauftragen.

Die zweite Stufe ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung,
wie in allen anderen Bundesländern tritt die neue Kehr-und Überprüfungsverordnung für
Schornsteinfegerarbeiten (KÜVO) zum 01.01.2010 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

Seit 01.01.2013 gibt es den Wettbewerb der deutschen Schornsteinfegerbetriebe untereinander, der Hauseigentümer kann jetzt zusätzlich zu dem europäischen Schornsteinfeger einen deutschen zugelassenen Betrieb seiner Wahl für die wiederkehrenden Arbeiten aussuchen.

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